Airials Drohnen-Flugaufnahme St. Gallen by Yeremy & Dani m. Frei - freis.art

Neu: Prüfungspflicht für Drohnenpilot:innen, Registrierungspflicht für Drohnenfluggeräte

Liebe Aerials-Kolleg:innen, liebe Drohnenpilot:innen

Wir bei freis.art nutzen Drohnen seit mehreren Jahren für die Bilderfassung sowie Videoerstellung für unsere Kunden. Drohnenbilder helfen denn rund um Immobilien, der Tourismuskommunikation, der Werbefotografie und so vielem mehr mal diesen besonderen Eindruck eines Vogelfluges mit einbringen zu können. Da die Zunahme an solchen Drohnenflügen auch durch wenig qualifizierte Leute in den vergangenen Jahren doch erheblich war, haben die Behörden reagiert und die Vorschriften stetig angepasst. Für Drohnenpilot:innen gelten seit dem 1. Januar 2023 damit ganz neue Bestimmungen. Die Schweiz übernimmt denn die über 100 Seiten umfassende EU Drohnenregelung. Neben einigen zusätzlichen Einschränkungen werden damit auch einige Türen neu aufgemacht. Auch in der Übergangsfrist der nächsten Monate ist noch einiges möglich, dass danach seine Einschränkung erfahren wird.

Nachdem wir in unserer professionellen Drohne Fotografie schon lange erleben, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung auch schon mal zu Reaktionen gegen uns Fotopiloten führen kann, hoffen auch wir auf eine bessere Akzeptanz durch so gezielteren Drohneneinsatz. Wo immer möglich setzen wir bereits seit langem auf Aufnahmen vom Hochstativ. Insbesondere Videos lassen sich jedoch nur in der Drohnenwelt passend spektakulär umsetzen. Wir glauben dabei, dass unsere Bilder und Videos aus der Luft auch ein wichtiges Zeit Zeugnis sind. Wo wir denn vor einigen Jahren noch im Heli über St. Gallen Lärm machen mussten um Fotografisches einzufangen, sind Neuentwicklungen der Drohnen heute gar so leise, dass sie akustisch kaum mehr stören.

Auch aus diesen Gründen haben wir uns aktuell wieder mit ganz neuen Fluggeräten ausgerüstet. Per FPV und Flugleichtgewichte geben Ideen denn auch neuen Raum. Für die Reglemente seitens «BAZL» und damit ja seitens der EU wünschen wir uns, dass sie die Schraube an den Pilotenausbildungen anziehen und nicht etwa die Geräte so limitieren, dass Verstösse eingegangen werden müssen um die Nutzung noch praktikabel halten zu können. Einschränkungen wie etwa die Maximale Flughöhe von 120m über Grund tun uns Flugfotografen besonders weh. So sind denn Aufnahmen nur noch mit extremen weitwinkellinsen erreichbar oder aber auch gänzlich nicht mehr. Wie immer in den Übergangszeiten ist es auch für uns nicht immer einfach zu erfahren, wo wir Genehmigungen für Abweichungen auch einfach einholen können. Bitte liefert uns dazu eine einfach nutzbare Online-Lösung, wie sie auch die grossen Hersteller der Werksdrohnen wie etwa DJI für ihre freiwillig implementierten Limitierungen anbieten. Insbesondere hören wir denn bei der 120m Maximalhöhe von Piloten, die sich auch ohne eine Erlaubnis darüber hinwegsetzen wollen um ihre Aufnahmeziele umsetzen zu können.

Neu uns Wichtig:
Das «BAZL», also unser «Bundesamt für Zivilluftfahrt» regelt damit den Betrieb von Drohnen EU konform. Bald soll so nur noch fliegen, wer sich beim «BAZEL» registriert und auch alle 5 Jahre eine Prüfung zum Drohnenflug in entsprechender Kategorie besteht. Auch punkto Drohnen sollen die Geräte ihre Zulassungen erfahren müssen.
All diese Änderungen umfassen im Wesentlichen den Betrieb von Drohnen in der sogenannten offenen Kategorie wie folgt:

– Registrierungspflicht für den/die Bertreiber:inn via UAS.gate
– Schulung mit Prüfung gemäss Unterkategorie (A1 & A3 und ggf. A2)
– Mindestabstand zu unbeteiligten Personen gemäss Unterkategorie.
– Maximale Flughöhe von 120m über Grund
– Drohnen müssen neu mit einem CE-Kennzeichen und einer Klassenmarkierung markiert sein.

Registration und Online-Prüfungen NEU also Pflicht!
Mit der Übernahme der EU-Verordnung verpflichtet sich die Schweiz, eine Schulungsmöglichkeit anzubieten, welche namentlich eine Online-Schulung und -Prüfung umfasst. Leider können bisherige Schulungen und Kompetenznachweise, die bereits früher freiwillig absolviert bzw. erworben wurden, bei der Einführung der EU-Verordnung grundsätzlich nicht anerkannt werden” (Quelle: BAZL, 7.12.22)

Wer weiterhin also legal fliegen will, hat sich zu registrieren und die Prüfungen, welche beim «BAZL» abgelegt werden können, zu absolvieren. Für die Prüfung A2 ( Fernpilotenzeugnis- Drohnen ab 900 Gramm) ist dazu eine physische Präsenz  beim BAZL in Bern erforderlich. Auf der Plattform UAS.gate https://www.uas.gate.bazl.admin.ch ist es möglich, die Schulung, A1 & A3 Prüfung sowie die Registrierung als Betreiber zu absolvieren. Hier hoffen wir in unserer „so fernen“ NO-Region natürlich auch, dass die Reise nach Bern auch bals mal entfallen darf.

Das Absolvieren eines Zertifikats (Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis) nimmt insgesamt ca. 4 Stunden in Anspruch und ist für Schweizer Drohnenbetreiber: innen momentan noch kostenlos. Die Registrierung als Betreiber ist unter der Angabe der Drohnen-Haftpflicht-Versicherungspolice dort ebenfalls möglich. https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/verstaendnishilfe/uasgate.html

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Thema: Fotodrohnen
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